Die Synode hat am 5. Mai 2010 für den Kirchlichen Unterricht einige Standards formuliert, die der Kirchenrat auf die eigene Situation anzupassen und zu verabschieden hatte. Sie werden hiermit veröffentlicht und sind bis auf weiteres die "Spielregeln", die der Kirchenrat für Unterricht als verbindlich ansieht. Eltern und Unterrichtende und hoffentlich auch die Jugendlichen sollen den Unterricht als Chance ansehen, Gemeinde zu erfahren und Glauben einzuüben. Dazu gehört auch die Vermittlung von Informationen und das Einüben in Frömmigkeitsformen wie Gebet, Bibellesen, Gesang, Gottesdienst - und auch das, was der Glaube austrägt: Engagement und Auskunftsfähigkeit. Dass der Unterricht auch einen Platz in der Fürbitte hat, ist nicht nur ein Wunsch der Unterrichtenden.

  • Der KU umfasst 8 Halbjahre.
  • In vorbereitenden bzw. begleitenden Elternabenden werden die gegenseitigen Erwartungen vorgestellt und geklärt, sowie das Gespräch über die gemeinsame Verantwortung zur christlichen Erziehung der Kinder und Jugendlichen geführt.
  • Die regelmäßige Anwesenheit im KU ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Pflicht. Ein Fehlen kann nur bei begründeten Verhinderungen (Krankheit o.ä.) als entschuldigt anerkannt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen muss der Unterricht in geeigneter Weise nachgeholt werden.
  • Zum Ende des vorletzten Unterrichtsjahres wird in geeigneter Form grundlegendes Wissen abgefragt: biblische Geschichte, Bekenntnis und Kirche (Wesen und Aufgabe von Kirche, sowie grundlegendes Wissen zur EAK).
  • Zur Förderung der Teilnahme am kirchlichen Leben werden im KU unter anderem Freizeitmaßnahmen durchgeführt.
  • Im Laufe des KU (möglichst im 10. Schuljahr) haben die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein vom Kirchenrat anzuerkennendes Gemeindepraktikum zu absolvieren (Mitwirkung in einer bestehenden Gemeindegruppe bzw. sonstige gemeindliche Aufgabe).
  • wird überarbeitet:
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ab der zweiten Unterrichtsgruppe im Rahmen des KU von 12 Gemeindegottesdiensten ihre Erfahrungen in angemessener Weise zu beschreiben. Die Erfahrungen werden (z.B. durch einen Fragebogen) ermittelt und im Unterricht besprochen. (Ziel dieser Besprechungen ist, Jugend bewusster in das Gottesdienstgeschehen hinein zu nehmen, wie auch Gottesdienste für Jugendliche ansprechender zu gestalten so dass durch die Besprechung ein gegenseitiges Lernen ermöglicht wird.)
  • Der Kirchenrat sorgt für ein regelmäßiges Angebot spezifisch jugendgemäßer Gottesdienste, in denen Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit mitwirken (einmal im Monat).
  • Der Kontakt zu KU-TeilnehmerInnen anderer Gemeinden (ökumenisch vor Ort bzw. mit anderen Ev.-altref. Gemeinden) soll gesucht werden (z.B. über gemeinsame Freizeiten, "Konfirmandentage", Treffen, gemeinsame Gottesdienste und Kulturveranstaltungen)
  • Mindestens einmal im Jahr soll der kirchliche Unterricht einen eigenen Tagesordnungspunkt einer Kirchenratssitzung bilden.
  • Der Kirchenrat ist darauf bedacht, dass die Unterrichtenden sich in geeigneter Form weiterbilden.